Weitere Verlängerung des Urlaubsgeldes: Es kann bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden: Wer den Gutschein - bis zu 500 Euro - für italienische Beherbergungsbetriebe bereits beantragt hat, kann ihn also bis Ende des Jahres nutzen. Durch einen Änderungsantrag wird der derzeitige Termin 30. Juni um sechs Monate vorverlegt. Das Ristori-Dekret hatte bereits die bisherige Frist für das Urlaubsgeld verlängert: Ursprünglich sollte es Ende 2020 auslaufen, wurde aber auf Juni 2021 verschoben. Die Prämie musste noch bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden, aber für diejenigen, die den Gutschein beantragt und nicht genutzt haben, bleibt jetzt noch Zeit bis zum Ende des Jahres.
Wie hoch ist das Urlaubsgeld?. Es handelt sich um einen Beitrag von maximal 500 EUR, der für Aufenthalte in Hotels, Campingplätzen, Feriendörfern, Agritourismen und B&B in Italien verwendet werden kann. Sie muss in einer Summe und von nur einem Haushaltsmitglied ausgegeben werden. Der Bonus gilt für 80% als Rabatt, der direkt vom Beherbergungsbetrieb auf den Preis angewandt wird, und für die restlichen 20% als Abzug bei der Erklärung für das folgende Jahr. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der Zusammensetzung des Haushalts: 150 EUR für eine Einzelperson, 300 EUR für zwei Personen und 500 EUR für Haushalte mit drei oder mehr Personen. Bisher haben nur sehr wenige Haushalte den Bonus tatsächlich ausgegeben, was zum Teil daran liegt, dass nur so wenige Einrichtungen teilnehmen.
UNSER HOTEL BETEILIGT SICH AM URLAUBSBONUS. EIN GRUND MEHR, UNS ZU BESUCHEN.
WIE MAN DEN BONUS BEANSPRUCHT: https://www.agenziaentrate.gov.it/portale/documents/20143/2546826/Guida_Bonus_Vacanze_nov2020.pdf/ed7654a6-f4fa-d29b-7043-a459f38976b2